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   BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 50.78   

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BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 50.78 (https://dejure.org/1980,694)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1980 - 5 C 50.78 (https://dejure.org/1980,694)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1980 - 5 C 50.78 (https://dejure.org/1980,694)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung - Auszubildender - Rückforderung - Rückforderungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 99
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 3.14

    Vorausleistung von Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Ausbildungsförderung;

    Zum einen zielt diese auf die Sicherung der Ausbildung, die dadurch gefährdet ist, dass Eltern ihrer bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht dem Auszubildenden gegenüber nicht oder nicht in Höhe des angerechneten Betrages nachkommen, obwohl sie wirtschaftlich dazu in der Lage wären; zum anderen schließt sie die durch die zahlreichen typisierenden und pauschalierenden Regelungen im Anrechnungssystem des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bedingte Lücke zwischen dem Förderungsrecht und dem bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsrecht mit dem Ziel, Härten für den Auszubildenden aufzufangen (BTDrucks VI/1975 S. 35; vgl. Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 22.93 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 14 S. 3; Beschluss vom 25. November 1987 - BVerwG 5 B 43.86 - Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 10 S. 3; ferner Urteile vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 5 C 9.77 - BVerwGE 55, 23 = Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 9 S. 36, vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 - Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 11 S. 47 und vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 50.78 - BVerwGE 60, 99 = Buchholz 436.36 § 36 BAföG Nr. 4 S. 5).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.88

    BAföG - Rückforderung von Ausbildungsförderung - Rechtsanwendungsfehler -

    Ob einer der im Bundesausbildungsförderungsgesetz abschließend normierten Fälle zulässiger Vorbehalte (vgl. §§ 24 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3, 50 Abs. 4 Satz 1, 51 Abs. 2 BAföG) vorliegt, ist noch im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Rückforderungsbescheid zu prüfen (vgl. BVerwGE 60, 99 sowie Urteil vom 5. August 1982 - BVerwG 5 C 71.80 - <FamRZ 1984, 314/315>).

    Sie dürfen nach § 50 Abs. 1 Satz 2 BAföG Förderungsbescheiden nur beigegeben werden, wenn und "soweit" dies im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorgesehen ist (vgl. BVerwGE 60, 99 ).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Wie der erkennende Senat schon mehrfach klargestellt hat, ist es Sinn der Bewilligung von Vorausleistungen, die Ausbildung desjenigen Auszubildenden zu sichern, dessen Eltern ihre Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllen, obwohl sie wirtschaftlich dazu in der Lage sind (BVerwGE 55, 23 ; 60, 99 ; Urteile vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 64.77 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 9.78 - ).

    Im Zusammenhang damit ist die Überleitung des Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern dazu bestimmt, die Wiederherstellung des vom Gesetz gewollten Nachrangs der Ausbildungsförderung (§ 1 BAföG) zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 49, 311 ; 56, 300 ; 60, 99 ).

  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG ,

    Er stellt seine Realisierung zunächst im Interesse der Sicherung einer ungestörten Durchführung der Ausbildung (vgl. BVerwGE 55, 23 [28]; 60, 99 [102]; 87, 217 [221]; 95, 252 [262]) zurück und verwirklicht ihn erst in einem zweiten Schritt - durch Rückgriff auf die Eltern.
  • BVerwG, 25.02.1982 - 5 C 104.79

    Ausbildungsförderung - Vorausleistung - Anspruchsübergang - Auskunft - Eltern

    Eine andere Rechtsauffassung liegt, wie klarzustellen ist, auch nicht der Entscheidung des Senats vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 50.78 - (BVerwGE 60, 99) zugrunde.

    Davon ist der Senat auch in seiner Entscheidung BVerwGE 60, 99 (103) [BVerwG 17.04.1980 - 5 C 50/78] ausgegangen, wenn er im Anschluß an den oben angeführten Satz im Hinblick auf die dargelegten Schwierigkeiten nicht die Zulässigkeit der Überleitung, sondern die "Möglichkeit, hinsichtlich der vorausgeleisteten Aufwendungen bei den Eltern Rückgriff zu nehmen" als fehlend oder zumindest sehr problematisch bezeichnet.

  • BVerwG, 18.03.1982 - 5 C 18.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung - Ansspruch auf

    Sie erhebt Bedenken gegen die Wirksamkeit des Beschlusses vom 15. Januar 1980, mit dem das Berufungsgericht die Revision nachträglich zugelassen hat und führt im übrigen aus: Entgegen der in BVerwGE 60, 99 vertretenen Ansicht sei § 1 BAföG die wesentliche Rechtsgrundlage des Klageanspruchs.

    Daß ein Anspruch auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung für den Zeitraum von April 1976 bis März 1977 auf § 36 Abs. 2 BAföG in der vor dem Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes geltenden Fassung - BAföG a.F. - nicht gestützt werden kann in Fällen der vorliegenden Art, in denen als Rechtsgrundlage für die Bewilligung einer Vorausleistung allein die genannte Vorschrift in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat in BVerwGE 60, 99 entschieden.

  • OVG Hamburg, 15.08.1995 - Bf V 61/94

    Ausbildungsförderung; Vorausleistung; Einstellung der Unterhaltsleistungen;

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  • VG Bayreuth, 20.07.2022 - B 8 K 22.255

    Auflösung von "unter Vorbehalt" geleisteter Ausbildungsförderung nach Vorlage des

    Ein solcher wurde im Bescheid vom 06.05.2016 für alle Zeitabschnitte im streitgegenständlichen Förderzeitraum ausgesprochen (vgl. BVerwG, U.v. 17.04.1980 - 5 C 50/78 - BVerwGE 60, 99 - juris Rn. 18 f.; VG Regensburg, U.v. 14.10.2014 - RO 6 K 13.810 - juris Rn. 21; VG Augsburg B.v. 05.02.2015 - Au 3 K 14.933, BeckRS 2015, 43150 Rn. 36, beck-online).

    Die Verpflichtung zur Erstattung von Ausbildungsförderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 BAföG setzt voraus, dass der Vorbehalt der Rückforderung rechtmäßig war (BVerwG, U.v. 17.04.1980 - 5 C 50/78 - BVerwGE 60, S. 99 juris Rn. 18 f.; VG Regensburg, U.v. 14.10.2014 - 6 K 13.810 - juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen, 18.01.2010 - 1 A 100/09

    Auflösung einers Rückforderungsvorbehalts, rechtswidriger Anpassungsbescheid

    Ob einer der abschließend normierten Fälle zulässiger Vorbehalte vorliegt, kann noch im zu einem einen auf dieser Grundlage erlassenem Rückforderungsbescheid selbst geführten Verfahren geprüft werden (BVerwG, Urt. v. 17.4.1980, BVerwGE 60, 99 = FamRZ 1980, 838).Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 152.86

    Bewilligung von Ausbildungsförderung unter dem Vorbehalt der Rückforderung -

    Entgegen der Auffassung der Klägerin beruht das angefochtene Urteil nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von dem in der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 1980 (BVerwGE 60, 99).
  • BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 36.95

    Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung - Rechtmäßigkeit einer Ablehnung

  • BVerwG, 05.08.1982 - 5 C 71.80

    Ausbildungsverhältnis - Erwerbstätigkeit - Leistungsbewilligung -

  • VG Hamburg, 29.05.2015 - 2 K 3939/13

    Ausbildungsförderung; Vorbehalt der Rückforderung; abschließende Entscheidung

  • VG Augsburg, 05.02.2015 - Au 3 K 14.933

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • VG Minden, 09.12.2011 - 6 K 1464/11

    Rückforderung eines Maßnahmebeitrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 AFBG durch die

  • BVerwG, 13.10.1982 - 5 B 123.82

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Erstattung von Leistungen nach dem

  • BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 65.80

    Anforderungen an die Rückzahlung erhaltener Ausbildungsförderung - Anspruch auf

  • BVerwG, 25.09.1981 - 5 B 154.80

    Möglichkeit der Vorleistung von Ausbildungsförderung bei Abtretung der

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

  • VG Ansbach, 13.08.2015 - AN 2 K 13.01500

    Rechtsgrundlage für Rückforderung Ausbildungsförderung bei Abbruch der Ausbildung

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2014 - 3 K 3344/13

    Ausbildungsförderung

  • OVG Hamburg, 25.03.1987 - Bf V 53/86

    BAföG; Rückforderung von Leistungen; Ausbildungsförderung; Vorbehalt der

  • VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635

    Rückforderung einer BAföG-Leistung

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